Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Fassung 2026-10-24 · gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO · Auftragsverarbeiter: Dávid-Dennis Warning (Struxify), Bürgermeister-Steenbock-Straße 21 a, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland · Kontakt: hello@struxify.io

Diese Vereinbarung gilt zwischen dem Händler, der die Shopify-App „Struxify B2B Quote & Agent“ nutzt (Verantwortlicher), und Dávid-Dennis Warning (Struxify), Bürgermeister-Steenbock-Straße 21 a, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland (Auftragsverarbeiter). Sie wird in elektronischer Form (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) geschlossen, indem der Händler in der App den Nutzungsbedingungen einschließlich dieser Vereinbarung zustimmt. Sie gilt für die gesamte Dauer der Nutzung der App.

1. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter wertet für den Verantwortlichen Kundenanfragen (eingefügt, per E-Mail weitergeleitet oder über den Storefront-Chat) mit KI aus, gleicht sie mit Katalog und Bestellhistorie des Shops ab, legt auf Veranlassung des Verantwortlichen Entwürfe (Draft Orders) in dessen Shopify-Konto an, versendet Angebote per E-Mail, verteilt Anfragen an Mitarbeiter, prüft Händler-Registrierungen (USt-IdNr. bei VIES, Nachweis-Dokument) und setzt die Freischaltung im Shopify-Kundenkonto um, nimmt Schnellbestellungen entgegen und ermittelt Ladenhüter aus Bestand und Absatz. Die Verarbeitung dient ausschließlich diesem Zweck.

2. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Verantwortliche übermittelt solche Daten nicht gezielt.

3. Weisungen

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO). Weisungen sind diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungen und die Einstellungen, die der Verantwortliche in der App vornimmt (z. B. Aufbewahrungsfrist, Autopilot, Absender-Freigaben, Team, Regeln für Freischaltung und Gegenangebote). Weitere Weisungen erteilt er in Textform an hello@struxify.io. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Eine Verarbeitung außerhalb dieser Weisungen erfolgt nur, wenn das Recht der EU oder eines Mitgliedstaats dazu verpflichtet; der Auftragsverarbeiter teilt dies vorher mit, sofern das Recht es nicht verbietet.

4. Vertraulichkeit

Alle Personen, die beim Auftragsverarbeiter Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

5. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter darf die Maßnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung (Art. 28 Abs. 2 DSGVO) für folgende Unterauftragsverarbeiter:

Mit jedem Unterauftragsverarbeiter besteht ein Vertrag, der ihm dieselben Datenschutzpflichten auferlegt (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Übermittlungen in die USA erfolgen auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, soweit der Anbieter zertifiziert ist, sonst der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 45, 46 DSGVO). Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher auf dieser Seite und per E-Mail oder Hinweis in der App; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und die Nutzung beenden. Shopify ist kein Unterauftragsverarbeiter, sondern die vom Verantwortlichen selbst gewählte Plattform.

7. Unterstützung des Verantwortlichen

8. Löschung und Rückgabe nach Ende der Nutzung

Mit der Deinstallation der App löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des Shops (Einstellungen, Katalogkopie, Anfragen, Chatverläufe, Ladenhüter-Daten, Freischaltungsanträge, Team); spätestens mit der Löschaufforderung von Shopify ist die Löschung abgeschlossen. Die in Shopify angelegten Entwürfe bleiben im Shop des Verantwortlichen. Möchte der Verantwortliche Daten vorher erhalten, kann er sie vor der Deinstallation in der App einsehen oder per E-Mail anfordern (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO).

9. Nachweise und Überprüfungen

Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieser Pflichten zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen, in der Regel durch schriftliche Auskunft; Vor-Ort-Prüfungen nach angemessener Vorankündigung (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

10. Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Bei Widersprüchen geht diese Vereinbarung den Nutzungsbedingungen in Datenschutzfragen vor. Es gilt deutsches Recht. Änderungen dieser Vereinbarung werden wie die Nutzungsbedingungen in der App erneut bestätigt.